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Art. 11 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Kataster der Netzgebiete

Leitungsgebundene Energie
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Art. 11 Kantonale Energieverordnung (KEnV) · Kataster der Netzgebiete

1. Das Amt für Umwelt und Energie führt einen Kataster der Netzgebiete, aus dem ersichtlich ist, welchen Netzbetreibern die Gebiete zugeteilt sind und wer in diesen Gebieten das Eigentum am Netz hat. Der Kataster ist öffentlich.

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