741.1
KENGLCENLCE
CH-BE
Art. 63 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - 2. Baubewilligungsfreie Vorhaben
Vollzug und Rechtspflege
Art. 63 Kantonales Energiegesetz (KEnG) · 2. Baubewilligungsfreie Vorhaben
1. Bei der Ausführung eines baubewilligungsfreien Vorhabens sorgt die Bauherrschaft selbst für die Einhaltung der Minimalanforderungen an die Energienutzung.