741.1
KENGLCENLCE
CH-BE
Art. 39 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - Anforderungen an die Gebäudehülle
Energienutzung - Minimalanforderungen
Art. 39 Kantonales Energiegesetz (KEnG) · Anforderungen an die Gebäudehülle
1. Bei Gebäuden, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, ist die Gebäudehülle so auszugestalten, dass möglichst geringe Energieverluste auftreten.