Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.1 KENGLCENLCE CH-BE

Art. 31 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - Anschlusspflicht ausserhalb des Netzgebietes

Leitungsgebundene Energie - Versorgung mit Elektrizität
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (79 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 31 Kantonales Energiegesetz (KEnG) · Anschlusspflicht ausserhalb des Netzgebietes

1. Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion kann auf Gesuch hin einen Netzbetreiber dazu verpflichten, Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie Elektrizitätserzeugerinnen und Elektrizitätserzeuger aus einem andern Netzgebiet an sein Netz anzuschliessen, wenn besondere Verhältnisse vorliegen.

2. Die Anschlusspflicht des Netzbetreibers des andern Netzgebiets fällt in diesem Umfang dahin.

← Art. 30 Kantonales Energiegesetz (KEnG) Gegenstand Art. 32 Kantonales Energiegesetz (KEnG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →