741.1
KENGLCENLCE
CH-BE
Art. 3 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - Geltungsbereich
Allgemeines
Art. 3 Kantonales Energiegesetz (KEnG) · Geltungsbereich
1. Das Gesetz gilt für die Energieversorgung auf dem Kantonsgebiet, unabhängig davon, ob die Energie innerhalb oder ausserhalb des Kantons genutzt wird. Es gilt zudem für die Energienutzung in Gebäuden und Anlagen auf dem Kantonsgebiet.
2. Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei ihrer Gesetzgebungs-, Regierungs- und Verwaltungstätigkeit die Ziele dieses Gesetzes.