Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.123.44 CH-BE

Art. 2 Dekret über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret/GBD) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Dekret über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret/GBD) · Begriffe

Erschliessungsanlagen, öffentliche Werke und Massnahmen sind im Dekret mit dem Begriff «Werke» zusammengefasst.

Unter «Grundeigentümer» sind auch die Baurechtsinhaber verstanden.

Den Gemeinden sind andere öffentlich-rechtliche und private Träger von Werken im Sinne dieses Dekretes gleichgestellt.

← Art. T1-1 Dekret über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret/GBD) Gegenstände Art. 3 Dekret über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret/GBD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →