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732.111.1 SVORRS CH-BE

Art. 35 Strassenverordnung (SV) - Objektkredite des Grossen Rates

Finanzierung von Kantons- und Gemeindestrassen sowie Beiträge - Kredite
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Art. 35 Strassenverordnung (SV) · Objektkredite des Grossen Rates

1. Eine Kapazitätssteigerung im Sinne von Artikel 55 SG gilt als wesentlich, wenn die Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr vergrössert wird, insbesondere durch Anbringen einer weiteren Fahrspur.

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