732.111.1
SVORRS
CH-BE
Art. 33d Strassenverordnung (SV) - Kommunale Planung der Velowege
Übrige Strassen und Wege - Velowege
Art. 33d Strassenverordnung (SV) · Kommunale Planung der Velowege
1. Die Gemeinden legen das kommunale Velowegnetz in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest.
2. Die Pläne zeigen auf, welche kommunalen Velowege neu zu erstellen, zu verlegen oder aufzuheben sind.
3. Planungsgrundlagen sind namentlich
a die Veloweggesetzgebung,
b der kantonale Sachplan des Velowegnetzes,
c die regionalen Velonetzplanungen,
d die Ziele und Konzepte der eigenen Ortsplanung sowie jener der benachbarten Gemeinden.