732.111.1
SVORRS
CH-BE
Art. 33b Strassenverordnung (SV) - 2. Zuständigkeit und Verfahren
Übrige Strassen und Wege - Velowege
Art. 33b Strassenverordnung (SV) · 2. Zuständigkeit und Verfahren
1. Das Tiefbauamt erarbeitet den Entwurf des Sachplans und führt das Mitwirkungsverfahren durch.
2. Bei geringfügigen Änderungen des Sachplans kann auf die Mitwirkung verzichtet werden.
3. Verfahren und Wirkung richten sich nach der Baugesetzgebung.