732.11
SGLRLS
CH-BE
Art. 82 Strassengesetz (SG) - Strassenverbreiterung im Bauverbotsstreifen, Anpassungs- und Beseitigungskosten
Öffentliche Strassen und benachbartes Grundeigentum
Art. 82 Strassengesetz (SG) · Strassenverbreiterung im Bauverbotsstreifen, Anpassungs- und Beseitigungskosten
1. Wird für die Verbreiterung einer öffentlichen Strasse der Erwerb von Grund und Boden des Bauverbotsstreifens notwendig, so sind auf Aufforderung des Strasseneigentümers allfällige in diesem Streifen seit dessen Bestehen erstellte Bauten und Anlagen, einschliesslich der Leitungen, auf Kosten ihrer Eigentümer den neuen Verhältnissen anzupassen oder zu entfernen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2023 346 · be (Art. 82 SG)
Builder v. Bern Cantonal Construction and Transport Directorate (Sewage Pipe Road Setback)
Cited in the reasoning concerning the potential obstruction of road widening by underground pipes.