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732.11 SGLRLS CH-BE

Art. 58 Strassengesetz (SG) - Voranschlagskredit für den betrieblichen Unterhalt

Finanzierung von Kantons- und Gemeindestrassen sowie Beiträge - Kredite
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Art. 58 Strassengesetz (SG) · Voranschlagskredit für den betrieblichen Unterhalt

1. Der betriebliche Unterhalt wird mit einem Voranschlagskredit bewilligt.

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