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Art. 35 Strassengesetz (SG) - Inhalt

Kantonsstrassen - Bewilligung von Strassen - Strassenplan
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Art. 35 Strassengesetz (SG) · Inhalt

Der Strassenplan umschreibt den Zweck des Vorhabens und zeigt die Linienführung, die Höhenkoten, die Entwässerung, die seitlichen Zutritte und die Anpassungen der benachbarten Grundstücke. Er enthält zudem eine Schätzung der Baukosten.

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