Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.21 IVÖBVOAIMPAIAAP CH-BE

Art. 24 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) wird aufgehoben.

← Art. 23 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) Gegenrecht (Art. 6 Abs. 2 und 3 sowie Art. 52 Abs. 3 IVöB) Art. 25 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →