731.21
IVÖBVOAIMPAIAAP
CH-BE
Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) - Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)
Vergabeverfahren
Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) · Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)
Der Auftraggeber veröffentlicht auf der Internetplattform www.simap.ch ebenfalls Zuschläge, die ab dem für das offene oder das selektive Verfahren massgebenden Schwellenwert freihändig erteilt wurden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2021 366 · be (Art. 14 IVöBV)
Wärmekollektiv Bremgarten Conversion and Compulsory Connection Validity
map.ch> Zuschläge, die ab dem für das offene oder das selektive Verfahren massgebenden Schwellen- wert freihändig erteilt wurden. Art. 14 IVöBV erwähnt einzig die Veröffentli- chung der Zuschläge. Dass bei erreichtem Schwellenwert bereits der Ent- scheid über die Durchführ