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IVÖBGLAIMP
CH-BE
Art. 5 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) - Beschwerde
Art. 5 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) · Beschwerde
1. Die Beschwerde gegen Verfügungen der Auftraggeber ist ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert zulässig.
2. Die Bestimmungen über den Fristenstillstand sind nicht anwendbar.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
130 2025 1 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
BVD Upholds Appeal, Revokes Contract Award Due to Unequal Adjustment of Maintenance Bids
er 2024 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der
130 2024 1 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Bid Exclusion in Public Lighting Procurement Over Retractable Fixture Specification
r 2023 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Verfügungen kantonaler Auftraggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der Sache zust
130 2023 2 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Road Resurfacing Contract Award Annulled Due to Procedural Errors and Flawed Price Calculation
er 2022 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der
130 2023 3 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Appeal Against Road Contract Award Due to Procedural Errors in Bid Evaluation
er 2022 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der