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731.2 IVÖBGLAIMP CH-BE

Art. 5 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) - Beschwerde

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Art. 5 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) · Beschwerde

1. Die Beschwerde gegen Verfügungen der Auftraggeber ist ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert zulässig.

2. Die Bestimmungen über den Fristenstillstand sind nicht anwendbar.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

130 2025 1 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
BVD Upholds Appeal, Revokes Contract Award Due to Unequal Adjustment of Maintenance Bids
er 2024 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der
130 2024 1 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Bid Exclusion in Public Lighting Procurement Over Retractable Fixture Specification
r 2023 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Verfügungen kantonaler Auftraggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der Sache zust
130 2023 2 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Road Resurfacing Contract Award Annulled Due to Procedural Errors and Flawed Price Calculation
er 2022 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der
130 2023 3 · be (Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG)
Appeal Against Road Contract Award Due to Procedural Errors in Bid Evaluation
er 2022 ausgeschrieben, weshalb das neue Recht ge- stützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB so oder anders zur Anwendung kommt. b) Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 IVöBG können Zuschlagsverfügungen kantonaler Auf- traggeber ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert bei der in der