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731.2 IVÖBGLAIMP CH-BE

Art. 3 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) - Vorbehalte

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Art. 3 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) · Vorbehalte

1. Der Kanton Bern tritt der IVöB mit den Vorbehalten gemäss diesem Artikel bei.

2. Anstelle von Artikel 52 Absatz 1 IVöB findet Artikel 6 dieses Gesetzes Anwendung.

3. Artikel 42 Absatz 1 IVöB und Artikel 54 Absatz 2 IVöB finden Anwendung mit der Massgabe, dass sie statt auf das Verwaltungsgericht auf die gemäss Artikel 6 dieses Gesetzes zuständige Beschwerdeinstanz Bezug nehmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

100 2023 75 · be (Art. 3 und 6 IVöBG)
Bernese Administrative Court Ruling on Public Procurement Exclusion Based on Unfinalized Tax Debts
um den im Kanton Bern (auch) für das Vergabeverfahren etablier- ten (und bewährten) zweistufigen Instanzenzug beizubehalten (vgl. Art. 3 und 6 IVöBG betreffend Art. 52 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 und Art. 54 Abs. 2 IVöB; vgl. erste Lesung zum IVöBG, in Tagblatt des Grossen Rates 202
100 2024 276 · be (Art. 3 und 6 IVöBG)
Municipality v. Competitor Regarding Catering Contract Award and Sustainability Criterion Interpretation
r das Vergabeverfahren etablierten (und auch unter Effizienzgesichtspunkten bewährten) zweistufigen Instanzenzug bei- zubehalten (Art. 3 und 6 IVöBG betreffend Art. 52 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 und Art. 54 Abs. 2 IVöB; für den Fall, dass der Beitritt des Kantons Bern zur IVöB aufg
100 2024 8 · be (Art. 3 und 6 IVöBG)
Procurement Challenge Regarding Offer Adjustment for LTE Communication Services
ehmen, um den im Kanton Bern (auch) für das Vergabeverfahren etablierten (und bewährten) zweistufigen Instanzenzug beizubehalten (Art. 3 und 6 IVöBG betreffend Art. 52 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 und Art. 54 Abs. 2 IVöB; für den Fall, dass der Beitritt des Kan- tons Bern zur IVöB au
100 2023 92 · be (Art. 3 und 4 IVöBG)
Appeal in Procurement Dispute Concerning Lot 3 Intelligient Metering System (iMS) Biel Granted Due to Violation of Right to Be Heard
über das öffentliche Beschaf- fungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) ist am 1. Februar 2022 die IVöB für den Kanton Bern gestützt auf Art. 3 und 4 IVöBG jedenfalls «sinngemäss als kantonales Gesetzesrecht» in Kraft getreten, soweit sie nicht direkt zur An- wendung gelangt infolge e