731.2
IVÖBGLAIMP
CH-BE
Art. 10 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) - Änderung eines Erlasses
Art. 10 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) · Änderung eines Erlasses
1. Das Arbeitsmarktgesetz vom 23. Juni 2003 (AMG) wird geändert.