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731.2 IVÖBGLAIMP CH-BE

Art. 10 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) - Änderung eines Erlasses

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Art. 10 Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) · Änderung eines Erlasses

1. Das Arbeitsmarktgesetz vom 23. Juni 2003 (AMG) wird geändert.

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