731.2-1
IVÖBOMCAIAP
CH-BE
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Verfahrensarten
Vergabeverfahren
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) · Verfahrensarten
In Abhängigkeit vom Auftragswert und der Schwellenwerte werden öffentliche Aufträge nach Wahl des Auftraggebers entweder im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren vergeben.