Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.2-1 IVÖBOMCAIAP CH-BE

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Schwellenwerte

Vergabeverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) · Schwellenwerte

1. Die Wahl des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.

2. Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.

3. Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).

4. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.

← Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Gegenstand Art. 17 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

2019 GEF 1386 · be (Art. 16 Abs. 1 Bst. a IVöB)
Challenge to IP Telephony Award Decision Regarding Evaluation Criteria Weighting
Cited regarding the review of abuse of discretion in the evaluation of the 'Offertpräsentation'.
2019 GEF 1386 · be (Art. 16 Abs. 1 und 2 IVöB)
Challenge to IP Telephony Award Decision Regarding Evaluation Criteria Weighting
Cited concerning the scope of review, specifically regarding the review of legal errors, including discretionary errors.
100 2018 256 · be (Art. 16 Abs. 1 und 2 IVöB)
Public Procurement Dispute: Annulment and Re-award Based on Arbitrary Quality Evaluation in Furniture Tender
Cited in point 1.2 regarding the scope of review under the inter-cantonal agreement.