728.1
CH-BE
Art. 81 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Genehmigung durch den Bundesrat
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 81 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Genehmigung durch den Bundesrat
Die Genehmigung dieses Dekretes durch den Bundesrat bleibt vorbehalten.