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Art. 75 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Grundsatz

Ablösung und Verlegung von Dienstbarkeiten
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Art. 75 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Grundsatz

1. In sinngemässer Anwendung des Enteignungsgesetzes [13] können abgelöst oder verlegt werden

a) Dienstbarkeiten, die zwingenden Bauvorschriften widersprechen;

b) Dienstbarkeiten, die eine im öffentlichen Interesse notwendige rationelle Nutzung des Bodens verunmöglichen, ohne dass ein genügendes Interesse des Dienstbarkeitsberechtigten diese Folge rechtfertigen würde.

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