728.1
CH-BE
Art. 7 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Beteiligte
Die Baulandumlegung - Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Beteiligte
1. Am Umlegungsverfahren sind beteiligt
1. Die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke einschliesslich der Inhaber von selbständigen und dauernden Rechten an diesen Grundstücken (Grundeigentümer);
2. Die Inhaber anderer dinglicher Rechte (unselbständige Baurechte, Nutzniessung, Wohnrechte und dgl.) oder von vorgemerkten persönlichen Rechten an diesen Grundstücken (Bau- und Nutzungsberechtigte);
3. Gemeinwesen (Gemeinden, Gemeindeverbände, Staat), für die im Umlegungsgebiet Zonen für öffentliche Nutzungen oder sonstige Flächen ausgeschieden werden sollen (Gemeinwesen).
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Gegenstände
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