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728.1 CH-BE

Art. 65 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Änderung im Grundbuch; Vermessung

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Genehmigung und Vollzug der Neuordnung
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Art. 65 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Änderung im Grundbuch; Vermessung

Der beauftragte Notar besorgt die Anmeldung der Rechtsänderungen im Grundbuch.

Die genehmigte Neuordnung mit vorläufigen Flächenangaben dient als Ausweis für die Anmeldung der Rechtsänderungen im Grundbuch.

Das umgelegte Gebiet ist neu zu vermessen.

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