Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
728.1 CH-BE

Art. 63 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Vorzeitige Besitzeseinweisung

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Genehmigung und Vollzug der Neuordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 63 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Vorzeitige Besitzeseinweisung

1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz kann die Beteiligten ermächtigen, von einzelnen oder allen Grundstücken vorzeitig Besitz zu ergreifen oder andere Rechte auszuüben.

2. Gegen ihre Verfügung kann Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz erhoben werden. Deren Beschwerdeentscheid unterliegt der Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

3. Die Besitzeseinweisung darf nur erfolgen, wenn der Nachweis des früheren Zustandes gesichert ist.

← Art. 62 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) Gegenstände Art. 64 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →