728.1
CH-BE
Art. 63 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Vorzeitige Besitzeseinweisung
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Genehmigung und Vollzug der Neuordnung
Art. 63 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Vorzeitige Besitzeseinweisung
1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz kann die Beteiligten ermächtigen, von einzelnen oder allen Grundstücken vorzeitig Besitz zu ergreifen oder andere Rechte auszuüben.
2. Gegen ihre Verfügung kann Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz erhoben werden. Deren Beschwerdeentscheid unterliegt der Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
3. Die Besitzeseinweisung darf nur erfolgen, wenn der Nachweis des früheren Zustandes gesichert ist.
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Gegenstände
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