728.1
CH-BE
Art. 62 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Grundpfandrechte
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Genehmigung und Vollzug der Neuordnung
Art. 62 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Grundpfandrechte
1. Auf die Regelung der Grundpfandrechte finden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches [12] Anwendung, insbesondere die Artikel 802, 803, 804 und 811.
2. Für Streitigkeiten gilt Artikel 55 sinngemäss.
3. Öffentliche Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in gleicher Lage zugewiesenen neuen Grundstücke über, auch wenn sie im Plan über die Neuordnung nicht aufgeführt sind.
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Gegenstände
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