728.1
CH-BE
Art. 6 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Umlegungsgebiet
Die Baulandumlegung - Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Umlegungsgebiet
1. Das Umlegungsgebiet ist unter Berücksichtigung der Interessen des benachbarten Grundeigentums so abzugrenzen, dass sich die Umlegung zweckmässig durchführen lässt.
2. Es kann aus räumlich getrennten Flächen bestehen und sich auf mehrere Gemeinden erstrecken.
3. Grundstücke ausserhalb der Bauzone können einbezogen werden, wenn nur so eine zweckmässige Neuordnung zustande kommen kann.
4. Das Umlegungsgebiet wird mit dem Perimeterplan dargestellt.
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Gegenstände
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