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728.1 CH-BE

Art. 58 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Kostenverteilungsplan

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Kosten der Umlegung
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Art. 58 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Kostenverteilungsplan

1. Der Umlegungsausschuss erstellt unter Mitwirkung des technischen Leiters den Kostenverteilungsplan nach folgenden Grundsätzen

a) In der Regel sind die Kosten bei der Umlegung nach Flächen entsprechend der zugeteilten Grundstückfläche, bei der Umlegung nach Werten entsprechend dem Wert des neuen Zustandes zu verteilen.

b) Es ist jedoch unterschiedlichen aus der Umlegung erwachsenden Vorteilen Rechnung zu tragen.

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