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CH-BE
Art. 57 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Grundsätze der Kostentragung; Vorschusspflicht
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Kosten der Umlegung
Art. 57 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Grundsätze der Kostentragung; Vorschusspflicht
1. Für die Kosten der Umlegung mit Einschluss der Vermessungskosten und für die Verpflichtungen der Genossenschaft haben die Beteiligten nach den in diesem Dekret, den Statuten oder durch Vereinbarung festgelegten Grundsätzen aufzukommen.
2. Das Gemeinwesen hat für die ihm zugeschiedenen Flächen in dem Masse an die Kosten der Umlegung beizutragen, als diese Flächen nicht zur Hauptsache den Bedürfnissen der Bewohner des Umlegungsgebietes dienen.
3. Der Umlegungsausschuss kann die von den Beteiligten zu leistenden Kostenvorschüsse sowie Fälligkeitstermine festsetzen.
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Gegenstände
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