728.1
CH-BE
Art. 56 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 2 Aufschiebende Wirkung
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Verfahren
Art. 56 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 2 Aufschiebende Wirkung
1. Aus der geplanten Neuordnung können keine Rechte abgeleitet werden, solange Einsprachen oder Beschwerden rechtshängig sind. Vorbehalten bleiben die Artikel 60 Absatz 3 und 63.
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Gegenstände
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