Art. 52 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 2 Plan der Neuordnung
Art. 52 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 2 Plan der Neuordnung
1. Der Umlegungsausschuss erstellt unter Mitwirkung des technischen Leiters und des beauftragten Notars den Plan der Neuordnung. Dieser besteht aus
a) dem Zuteilungsplan mit der Aufzeichnung der alten und der neuen Grundstücke;
b) dem Dienstbarkeitenplan mit den zeichnerisch darstellbaren verbleibenden und neuen Dienstbarkeiten. Soweit erforderlich, sind auch die abgelösten Dienstbarkeiten darzustellen;
c) dem Umlegungsverzeichnis enthaltend
1. die Besitzstandstabellen für den alten und den neuen Zustand nach Flächen oder Werten;
2. die Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte, Vor- und Anmerkungen nach altem und neuem Zustand;
d) gegebenenfalls dem Bewertungsplan mit der Wertbestimmung für die Grundstücke und Rechte nach den für das Umlegungsgebiet künftig geltenden Bauvorschriften.
2. Nicht vorgemerkte Miet- oder Pachtrechte sind, wenn nötig, von den Beteiligten ausserhalb der Umlegung zu regeln.