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728.1 CH-BE

Art. 51 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Neuordnung 1 Vorbereitung der Neuzuteilung

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Verfahren
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Art. 51 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Neuordnung 1 Vorbereitung der Neuzuteilung

1. Der Umlegungsausschuss arbeitet unter Mitwirkung des technischen Leiters einen Zuteilungsentwurf aus.

2. Die Grundeigentümer werden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt, dass sie innerhalb von dreissig Tagen in den Zuteilungsentwurf Einsicht nehmen und dazu schriftlich Stellung beziehen können.

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