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728.1 CH-BE

Art. 50 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 2 Auflage

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Verfahren
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Art. 50 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 2 Auflage

1. Situationsplan und Eigentümerverzeichnis des alten Zustandes sowie gegebenenfalls das Wertverzeichnis werden den Grundeigentümern während dreissig Tagen bei der Gemeindeverwaltung jeder berührten Gemeinde zur Einsichtnahme aufgelegt.

2. Die Auflage ist ihnen mit eingeschriebenem Brief unter Hinweis auf das Recht zur Einsprache (Art. 55) mitzuteilen.

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