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CH-BE
Art. 49 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Alter Zustand 1 Feststellung und Schätzung
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Verfahren
Art. 49 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Alter Zustand 1 Feststellung und Schätzung
Der technische Leiter beschafft die Situationspläne und das Eigentümerverzeichnis des alten Zustandes des Umlegungsgebietes.
Im Falle der Umlegung nach Werten erstellt der Umlegungsausschuss unter Mitwirkung des technischen Leiters das Wertverzeichnis der eingebrachten Grundstücke. Massgebend ist der Baulandwert zur Zeit des Beginns des Schätzungsverfahrens nach den bisher geltenden Bauvorschriften.
Befinden sich auf dem Grundstück bauliche Anlagen, Anpflanzungen und dergleichen, so ist ausserdem der Wert zu ermitteln, den das Grundstück mit diesen Bestandteilen hat.
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Gegenstände
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