Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
728.1 CH-BE

Art. 47 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 2 der Genossenschaft an Inhaber beschränkter dinglicher Rechte

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 47 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 2 der Genossenschaft an Inhaber beschränkter dinglicher Rechte

1. Für die Ablösung beschränkter dinglicher Rechte ist Entschädigung zu leisten, soweit das Interesse am Recht durch die Umlegung nicht dahinfällt.

2. Die Entschädigung wird dem Eigentümer des Grundstücks, von dem das beschränkte dingliche Recht abgelöst wird, bis zur Höhe seines Vorteils belastet.

← Art. 46 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) Gegenstände Art. 48 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →