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728.1 CH-BE

Art. 46 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Entschädigungen 1 des Gemeinwesens an die Genossenschaft

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
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Art. 46 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Entschädigungen 1 des Gemeinwesens an die Genossenschaft

1. Vorbehältlich anderer Abmachung schuldet das Gemeinwesen für das zu öffentlichen Zwecken beanspruchte Land Entschädigung zum Wert des alten Besitzstandes.

2. Flächen, die zur Hauptsache den Bedürfnissen der Bewohner des Umlegungsgebietes dienen, sind nicht zu entschädigen.

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