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Art. 44 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 4 Zuteilung gemeinschaftlichen Eigentums, von Baurechten und dergleichen

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
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Art. 44 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 4 Zuteilung gemeinschaftlichen Eigentums, von Baurechten und dergleichen

1. Wenn es die zweckmässige Zuteilung erfordert, können

a) gemeinschaftliches Eigentum mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer geteilt oder in der Form von Miteigentum neu gebildet werden;

b) neue beschränkte dingliche Rechte, wie Baurechte oder Wohnrechte, mit schriftlicher Einwilligung der Berechtigten und Belasteten begründet werden.

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