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728.1 CH-BE

Art. 43 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 3 Zuteilung nach Werten

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
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Art. 43 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 3 Zuteilung nach Werten

1. Erfolgt die Umlegung nach Werten, so richtet sich die Zuteilung grundsätzlich nach dem Verhältnis zum massgebenden Wert des alten Besitzstandes.

2. Für die Erfüllung des Zuteilungsanspruchs gilt Artikel 42 sinngemäss. Auf die Erhaltung bestehender Gewerbe ist soweit möglich Rücksicht zu nehmen.

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