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CH-BE
Art. 41 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Zuteilung 1 Grundsatz
Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
Art. 41 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Zuteilung 1 Grundsatz
1. Der Zuteilungsanspruch der beteiligten Grundeigentümer wird nach dem Verhältnis der Flächen oder der massgebenden Werte des alten Besitzstandes oder aufgrund einer zweckmässigen Verbindung beider Zuteilungsarten bemessen.
2. Kann wegen der Kleinheit des Landanspruchs kein zur Überbauung geeignetes Grundstück zugeteilt werden und sind die Bemühungen zur Zuweisung von Miteigentumsanteilen oder von gemeinschaftlichem Eigentum oder andere das Grundeigentum erhaltende Massnahmen gescheitert, so ist gemäss Artikel 48 Entschädigung zu leisten.
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Gegenstände
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