Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
728.1 CH-BE

Art. 41 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Zuteilung 1 Grundsatz

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Zuteilung 1 Grundsatz

1. Der Zuteilungsanspruch der beteiligten Grundeigentümer wird nach dem Verhältnis der Flächen oder der massgebenden Werte des alten Besitzstandes oder aufgrund einer zweckmässigen Verbindung beider Zuteilungsarten bemessen.

2. Kann wegen der Kleinheit des Landanspruchs kein zur Überbauung geeignetes Grundstück zugeteilt werden und sind die Bemühungen zur Zuweisung von Miteigentumsanteilen oder von gemeinschaftlichem Eigentum oder andere das Grundeigentum erhaltende Massnahmen gescheitert, so ist gemäss Artikel 48 Entschädigung zu leisten.

← Art. 40 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) Gegenstände Art. 42 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →