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728.1 CH-BE

Art. 40 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Umlegungsmasse; allgemeiner Landabzug

Die Baulandumlegung - Durchführung der Umlegung - Umlegungsgrundsätze
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Art. 40 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Umlegungsmasse; allgemeiner Landabzug

1. Die Gesamtheit der Flächen der am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstücke bildet rechnerisch die Umlegungsmasse.

2. Von der Umlegungsmasse ist das für Strassen und andere öffentliche Bauten und Anlagen erforderliche Land in Abzug zu bringen.

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