Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
728.1 CH-BE

Art. 39 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Verfahren

Die Baulandumlegung - Umlegung von Amtes wegen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Verfahren

1. Die bestellten Organe führen das Umlegungsverfahren gemäss Artikel 49 bis 65 durch.

2. Ist die Umlegung beendet, so wird das durch die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz in einem Beschluss festgehalten.

3. Die zuständige Stelle eröffnet den Beschluss den Beteiligten sowie der Gemeinde und meldet die Löschung der Anmerkung beim Grundbuchamt an.

← Art. 38 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) Gegenstände Art. 40 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →