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Art. 34 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Erwerb von Rechten durch die Genossenschaft

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Verschiedene Bestimmungen
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Art. 34 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Erwerb von Rechten durch die Genossenschaft

1. Um die Durchführung der Umlegung zu erleichtern, kann die Genossenschaft Grundstücke und beschränkte dingliche Rechte freihändig erwerben.

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