728.1
CH-BE
Art. 33 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Haftung
Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Verschiedene Bestimmungen
Art. 33 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Haftung
1. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen.
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Gegenstände
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