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728.1 CH-BE

Art. 33 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Haftung

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Verschiedene Bestimmungen
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Art. 33 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Haftung

1. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen.

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