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728.1 CH-BE

Art. 31 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Beschwerde

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Gründung der Genossenschaft
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Art. 31 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Beschwerde

Die Gemeindebehörde leitet die Akten mit den eingelangten Beschwerden und einem begründeten Antrag an die Direktion für Inneres und Justiz weiter. Diese entscheidet als erste Instanz über die Beschwerden.

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