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CH-BE
Art. 3 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Grundlage
Allgemeines
Art. 3 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Grundlage
1. Grundlage für die Baulandumlegung, die Grenzregulierung und die Ablösung beziehungsweise Verlegung von Dienstbarkeiten bildet die Grundbuchvermessung. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz kann anordnen, dass neue oder zusätzliche Vermessungsgrundlagen zu beschaffen sind.
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