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728.1 CH-BE

Art. 26 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 5 Kontrollstelle

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Organisation der Umlegungsgenossenschaft
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Art. 26 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 5 Kontrollstelle

1. Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und die Berichterstattung an die Genossenschaftsversammlung.

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