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Art. 23 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - 2.2 Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Organisation der Umlegungsgenossenschaft
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Art. 23 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · 2.2 Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen

1. Die Mitglieder können gegen die Beschlüsse der Gründerversammlung und weiterer Genossenschaftsversammlungen Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz führen.

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