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728.1 CH-BE

Art. 20 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Statuten

Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Organisation der Umlegungsgenossenschaft
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Art. 20 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Statuten

1. Die Statuten ordnen wenigstens

a) Namen, Sitz und Zweck der Genossenschaft;

b) Rechte und Pflichten der Mitglieder;

c) die Organe, ihre Kompetenzen und Amtsdauer;

d) die Leitung der Ausführungsarbeiten und die Aufsicht;

e) die Bewertungsgrundsätze;

f) die Deckung der Kosten der Umlegung;

g) das Rechnungswesen;

h) die Auflösung der Genossenschaft und die Verteilung des Vermögens.

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