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CH-BE
Art. 20 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Statuten
Die Baulandumlegung - Umlegung durch Gründung einer Umlegungsgenossenschaft - Organisation der Umlegungsgenossenschaft
Art. 20 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Statuten
1. Die Statuten ordnen wenigstens
a) Namen, Sitz und Zweck der Genossenschaft;
b) Rechte und Pflichten der Mitglieder;
c) die Organe, ihre Kompetenzen und Amtsdauer;
d) die Leitung der Ausführungsarbeiten und die Aufsicht;
e) die Bewertungsgrundsätze;
f) die Deckung der Kosten der Umlegung;
g) das Rechnungswesen;
h) die Auflösung der Genossenschaft und die Verteilung des Vermögens.
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Gegenstände
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