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728.1 CH-BE

Art. 14 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Beschlussfassung

Die Baulandumlegung - Einleitung des Umlegungsverfahrens
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Art. 14 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Beschlussfassung

1. Das Umlegungsverfahren wird eingeleitet entweder

a) durch öffentlich beurkundeten Mehrheitsbeschluss der Grundeigentümer oder

b) durch Beschluss des Gemeinderates oder

c **\***) durch Anordnung der Direktion für Inneres und Justiz.

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