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CH-BE
Art. 14 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Beschlussfassung
Die Baulandumlegung - Einleitung des Umlegungsverfahrens
Art. 14 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Beschlussfassung
1. Das Umlegungsverfahren wird eingeleitet entweder
a) durch öffentlich beurkundeten Mehrheitsbeschluss der Grundeigentümer oder
b) durch Beschluss des Gemeinderates oder
c **\***) durch Anordnung der Direktion für Inneres und Justiz.
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Gegenstände
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