728.1
CH-BE
Art. 11a Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Erfordernis der Baulandumlegung
Die Baulandumlegung - Allgemeine Bestimmungen
Art. 11a Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Erfordernis der Baulandumlegung
Gleichzeitig mit dem Erlass der Überbauungsordnung ist, soweit nötig, das Bauland umzulegen.
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Gegenstände
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