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Art. 11a Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Erfordernis der Baulandumlegung

Die Baulandumlegung - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 11a Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Erfordernis der Baulandumlegung

Gleichzeitig mit dem Erlass der Überbauungsordnung ist, soweit nötig, das Bauland umzulegen.

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