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CH-BE
Art. 1 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) - Gegenstände
Allgemeines
Art. 1 Dekret über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret/BUD) · Gegenstände
1. Dieses Dekret regelt die Baulandumlegung, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten.
2. Die Baulandumlegung besteht in der Umgestaltung von Grundstücken der Bauzone und der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der anderweitigen dinglichen Rechte (Art. 119-124 BauG; Art. 5-65 dieses Dekrets).
3. Mit der Grenzregulierung wird der Grenzverlauf zwischen Grundstücken im Interesse ihrer besseren Überbaubarkeit neu festgelegt (Art. 125 BauG; Art. 66-74 dieses Dekrets).
4. Abgelöst oder verlegt werden können Dienstbarkeiten, die eine vorschriftsgemässe oder zweckmässige Überbauung hindern (Art. 126 BauG; Art. 75-78 dieses Dekrets).